Gütezeichen in der öffentlichen Beschaffung
Die Verwendung von Gütezeichen hat für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen viele Vorteile: In der Regel können durch den Verweis auf Gütezeichen die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers besser und verständlicher beschrieben werden, als dies bei der Benennung jeder einzelnen Anforderung des jeweiligen Siegels oder Zertifikates der Fall ist. Gleichzeitig ist der qualifizierte, über bloße Eigenerklärungen hinausgehende, Nachweis über die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen für den einzelnen Bieter durch die Vorlage eines Gütezeichens vergleichsweise einfach zu erbringen. Gerade im Bereich der nachhaltigen Beschaffung sind Gütezeichen daher häufig zu finden.
Allerdings geht mit der Verwendung von Siegeln und Zertifikaten stets auch eine gewisse Einengung des Marktes und damit eine Verringerung des Wettbewerbs einher. Dies birgt stets auch das Risiko, dass Bieter das Verfahren rügen und Nachprüfungsverfahren anstrengen. So auch in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, VII Verg 20/16) in dem das Gericht entschied, dass die Verwendung von Gütezeichen in Vergabeverfahren stets auch unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes des freien Warenverkehrs erfolgen muss. Daher seien -sofern vorhanden- vorrangig europäisch harmonisierte Gütezeichen zu verwenden.
Anderenfalls bestünde das Risiko, dass für Bieter aus dem europäischen Ausland eine Wirkung wie bei einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung ihrer Waren eintritt, was nach Art. 34 AEUV untersagt ist.
Die Entscheidung ist noch zur alten (Vergabe-)rechtslage und den Regelungen der VOL/A ergangen. Es ist aber zu erwarten, dass diese auch vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Verwendung von Gütezeichen (z.B. § 34 VgV) nicht anders ergangen wäre. Öffentliche Auftraggeber sind daher gut beraten, die von Ihnen geforderten Gütezeichen auf evtl. existierende eu-weit harmonisierte Standards (z.B. das europäische Umweltzeichen "Euroblume" zu überprüfen) und ggf. anzupassen.