

Fr., 13. Nov.
|Online via Teams
Online Spot: Digitale Souveränität im Vergabeverfahren
Digitale Souveränität wird mit dem neuen § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VgV ausdrücklich vergaberechtlich sichtbar. Für IT-Beschaffungen eröffnet das neue Gestaltungsspielräume, verlangt aber belastbare Zuschlagskriterien. Der Online-Spot zeigt in 45 Minuten, wie öffentliche Auftraggeber digitale Abhängig
Zeit & Ort
13. Nov. 2026, 11:00 – 12:00
Online via Teams
Über die Veranstaltung
Mit dem neuen § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VgV rückt die digitale Souveränität ausdrücklich in den Kreis möglicher Zuschlagskriterien. Für öffentliche Auftraggeber ist das besonders bei IT-Beschaffungen, Cloud-Leistungen, Software, Plattformlösungen und digitaler Infrastruktur relevant. Künftig kann stärker danach gefragt werden, wie abhängig eine Lösung von einzelnen Anbietern, proprietären Schnittstellen, bestimmten Betriebsmodellen oder schwer beherrschbaren Datenstrukturen macht.
Der Online-Spot zeigt, wie digitale Souveränität praktisch in Vergabeunterlagen übersetzt werden kann. Im Mittelpunkt stehen mögliche Wertungskriterien wie Interoperabilität, Datenportabilität, offene Standards, Exit-Fähigkeit, Transparenz technischer Abhängigkeiten, Verfügbarkeit von Schnittstellen, Betriebs- und Wartungskonzepte sowie Kontrolle über Daten und Systemwechsel.
Dabei geht es nicht um eine pauschale Bevorzugung bestimmter Anbieter oder Herkunftsländer. Entscheidend bleibt, dass die Kriterien auftragsbezogen, transparent, überprüfbar und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Der Spot zeigt anhand typischer Beschaffungssituationen, wo sinnvolle Spielräume bestehen, welche Formulierungen riskant sind und wie sich digitale Souveränität so berücksichtigen lässt, dass sie nicht nur politisches Schlagwort bleibt,…
