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Nachhaltige Beschaffung

Lange Zeit war das Thema der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung als ein „vergabefremder Aspekt“ allenfalls ein Randthema bei Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber. Mittlerweile hat jedoch auch der europäische Gesetzgeber mit seinen Richtlinien zur Regelung des Vergaberechts zusätzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ermöglichen.

Einer der elementarsten Aspekte der Nachhaltigkeit, welcher nahezu immer von öffentlichen Auftraggebern beachtet wird, ist dabei der der ökonomischen Nachhaltigkeit. Mit anderen Worten: Der Zuschlag soll auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden.  

 

Während dieser Aspekt jedoch in nahezu jedem Verfahren in der einen oder anderen Form Berücksichtigung findet, bestehen gegenüber anderen Nachhaltigkeitsaspekten nach wie vor große Vorbehalte. Vor allem die soziale Nachhaltigkeit wird in diesem Zusammenhang als aufwändig und schlecht kontrollierbar genannt. Dies ist nicht zuletzt der umfangreichen Anzahl an Siegeln und Zertifikaten geschuldet, die (wirklich oder nur vermeintlich) die Einhaltung bestimmter sozialer Standards nachweisen sollen. Der Kernbestand dieser sozialen Standards -quasi die unverhandelbare Mindestanforderung- stellen dabei die Kernarbeitsnormen der International Labor Organisation (kurz: ILO) dar. Diese werden gerne unter dem Schlagwort des Verbots von Kinderarbeit zusammengefasst, auch wenn sich eine Vielzahl weiterer sozialer Aspekte hinter diesen Normen verbirgt. Hierzu zählt z.B. das Verbot von Zwangsarbeit, aber auch die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Für die Einhaltung dieser Vorgaben gibt es für einige Produktgruppe bereits gute und verlässliche Nachweise in Form von Siegeln (z.B. Textilien), bei anderen Produkten ist die Nachweislage jedoch deutlich schwieriger (z.B. Schuhen) und bei einigen Branchen muss leider nach wie vor ein quasi-totales Marktversagen konstatiert werden (z.B. IT-Hardware).

Eine weitere Möglichkeit der Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung liegt in der Berücksichtigung ökologischer Belange. Dieser Nachhaltigkeitsaspekt genießt in der Regel eine hohe Akzeptanz, auch wenn dessen Umsetzung oftmals nicht einfach ist. Etabliert hat sich in diesem Bereich vor allem das Institut der Lebenszykluskostenberechnung als einer erweiterten Preisbewertung. Hierbei werden neben dem reinen Anschaffungspreis auch die ökologischen Kosten des Herstellungsverfahrens, des Transports und später der Entsorgung des zu beschaffenden Produktes mit einberechnet.

Angesichts dieser vielen Möglichkeiten benötigen daher die verschiedenen Akteure im Vergabeverfahren eine rechtskundige Begleitung. Hierbei unterstütze ich Nichtregierungsorganisationen im Bereich der fairen und nachhaltigen Beschaffung. 

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