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Generalplaner- und Generalunternehmervergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte
Generalplaner- und Generalunternehmervergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Fr., 21. Nov.

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Generalplaner- und Generalunternehmervergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Neue Freiräume in NRW ab 2026

Zeit & Ort

21. Nov. 2025, 10:00 – 12:00

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Über die Veranstaltung

Ab dem 1. Januar 2026 entfallen in Nordrhein-Westfalen die bisherigen vergaberechtlichen Regelungen im Unterschwellenbereich weitgehend. Öffentliche Auftraggeber können künftig – abgesehen von eigenen Satzungen – auf die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts zurückgreifen. Der bislang geltende Grundsatz der Mittelstandfreundlichkeit und damit auch die Pflicht zur Losaufteilung gelten in dieser Form nicht mehr.

Damit eröffnen sich neue Gestaltungsspielräume: Generalplanungs- und Generalunternehmervergaben können künftig auch unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich einfacher und effizienter durchgeführt werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine klare Strukturierung des Vergabeverfahrens und an eine präzise vertragliche Ausgestaltung, um Risiken bei Leistung, Haftung und Schnittstellen zu vermeiden.

In unserer kostenlosen Veranstaltung am 21. November 2025 geben Ihnen Rechtsanwalt André Siedenberg und Kolleginnen und Kollegen von ROTTHEGE einen praxisnahen Überblick zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigen anhand konkreter Beispiele,


  • wie Vergabeverfahren für Generalplanungs- und Generalunternehmerleistungen effizient und rechtssicher gestaltet werden können,

  • welche Vertragsmodelle sich in der Praxis bewährt haben, und

  • wie Auftraggeber sich rechtlich und wirtschaftlich optimal absichern.


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