IT-Leistungen rechtssicher beschaffen
IT-Beschaffung – Hardware, Software und IT-Dienstleistungen rechtssicher vergeben
IT-Beschaffungen müssen technische Anforderungen, wirtschaftliche Ziele und vergaberechtliche Vorgaben zusammenbringen. Neue Lösungen sollen sich in vorhandene Systeme einfügen, zuverlässig funktionieren und langfristig finanzierbar bleiben. Gleichzeitig müssen Leistungsbeschreibung, Angebotswertung und Vertragsgestaltung einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Als Fachanwalt für Vergaberecht unterstütze ich öffentliche Auftraggeber, Kulturinstitutionen und NGOs bei der Beschaffung von Hardware, Software, Medientechnik und IT-Dienstleistungen. Ich begleite Ihr Vorhaben von der Vorbereitung der Ausschreibung bis zum Zuschlag und unterstütze Sie bei rechtlichen Fragen während der Vertragsdurchführung.
Technischen Bedarf in klare Vergabeunterlagen übersetzen
Eine erfolgreiche IT-Vergabe beginnt mit einer präzisen Beschreibung dessen, was tatsächlich benötigt wird. Welche Funktionen sind unverzichtbar? Welche Schnittstellen müssen vorhanden sein? Wie werden Einführung, Betrieb, Wartung und spätere Erweiterungen berücksichtigt?
Gemeinsam mit Ihren IT-Verantwortlichen und Fachabteilungen übersetze ich diese Anforderungen in rechtlich belastbare Vergabeunterlagen. Dabei unterstütze ich insbesondere bei:
-
der Wahl des Vergabeverfahrens und der Prüfung einer Aufteilung in Lose,
-
der rechtlichen Gestaltung und Prüfung der Leistungsbeschreibung,
-
geeigneten Eignungs- und Zuschlagskriterien,
-
transparenten Bewertungsmethoden für Konzepte, Präsentationen und Teststellungen,
-
der Gestaltung von Rahmenvereinbarungen und Verträgen, einschließlich der Einbindung passender EVB-IT-Vertragsbedingungen.
Ziel ist ein Verfahren, in dem Angebote sinnvoll vergleichbar sind und die Zuschlagsentscheidung nachvollziehbar begründet werden kann.
Produktneutralität und bestehende IT-Systeme
Gerade bei Ersatz- und Erweiterungsbeschaffungen stellt sich häufig die Frage, ob ein bestimmtes Fabrikat vorgegeben werden darf. Vorhandene Geräte, eingespielte Abläufe und bestehende Software können dafür sprechen. Sie ersetzen jedoch keine konkrete Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Gründe.
Das zeigt der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 2. September 2026 – VII-Verg 38/25 zur Beschaffung von Schul-Tablets. Nach der Pressemitteilung des Gerichts genügten pauschale Hinweise auf mögliche Kompatibilitätsprobleme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht, um die Festlegung auf einen Hersteller zu rechtfertigen. Die angeführten Gründe mussten konkret dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Ich prüfe mit Ihnen, welche Anforderungen sachlich erforderlich sind, ob eine Produktvorgabe gerechtfertigt werden kann und wie die Entscheidung dokumentiert werden sollte. Die Festlegung auf ein Produkt und die Vergabe an einen bestimmten Anbieter ohne Wettbewerb werden dabei gesondert geprüft.
Anbieterabhängigkeiten frühzeitig berücksichtigen
Bei Software und IT-Dienstleistungen wirken Beschaffungsentscheidungen häufig über viele Jahre fort. Nutzungsrechte, Schnittstellen, Datenexport und Unterstützung beim Anbieterwechsel sollten deshalb bereits bei der Ausschreibung und Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
Auch die Rechtsprechung nimmt solche Abhängigkeiten in den Blick: Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Januar 2025 – C‑578/23 zu einem IT-Folgeauftrag entschieden, dass sich ein Auftraggeber für eine Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung nicht auf Ausschließlichkeitsrechte berufen kann, wenn ihm die entsprechende Ausschließlichkeitssituation zuzurechnen ist. Dabei kommt es auch darauf an, ob er tatsächliche und wirtschaftlich vertretbare Möglichkeiten hatte, diese Situation zu beenden.
Für Ihre Beschaffung prüfe ich deshalb auch, wie sich spätere Erweiterungen, Wartungsleistungen und Anbieterwechsel rechtlich vorbereiten lassen. So wird digitale Souveränität zu einer konkreten Frage der Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung.
Nachhaltigkeit passend zum Beschaffungsbedarf einbinden
Lange Nutzungsdauer, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und soziale Anforderungen an die Herstellung können wichtige Bestandteile einer IT-Beschaffung sein. Ich unterstütze Sie dabei, geeignete Anforderungen und Nachweise festzulegen und mit den technischen sowie wirtschaftlichen Zielen Ihres Vorhabens abzustimmen.
Beim Einsatz von Gütezeichen sind insbesondere der Bezug zum Auftragsgegenstand, gleichwertige Gütezeichen und die gesetzlichen Voraussetzungen für andere geeignete Nachweise zu berücksichtigen.
Unterstützung für Ihre IT-Vergabe
Sie benötigen eine rechtliche Prüfung Ihrer Unterlagen, Unterstützung bei einzelnen Verfahrensschritten oder die Begleitung der gesamten Ausschreibung? Ich unterstütze Sie bei Bieterfragen, Angebotsprüfung, Verhandlungen und Vergabedokumentation. Bei Rügen und Nachprüfungsverfahren vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Bietern, Vergabekammern und Gerichten.
Besprechen Sie Ihre geplante IT-Beschaffung mit mir. Gemeinsam klären wir den rechtlichen Handlungsbedarf und die nächsten Schritte.
Aktuelles zum Thema



