

Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026 – Was ändert sich für öffentliche Auftraggeber?
Zum 1. Januar 2026 treten die turnusmäßigen Anpassungen der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. Die Schwellenwerte markieren die Wertgrenzen, ab denen Vergabestellen Vergabeverfahren nach dem europäischen Regime durchführen müssen – also insbesondere unter Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der VgV, SektVO oder VSVgV. Die Anpassungen erfolgen alle zwei Jahre und betreffen diesmal eine leichte Absenkung. Die neuen Schwellenwerte gelten EU-weit e


















