

Erhöhung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2018
Alle zwei Jahre überprüft die EU-Komission die Schwellenwerte ab deren Erreichen eine europaweite Ausschreibung stattfinden muss. Sie hat diese zum 01.01.2018 angehoben auf: 221.000 € für Dienst- und Lieferleistungen 5.548.000 € für Bauleistungen 443.000 € für Dienst- und Lieferaufträge im Sektorenbereich An diese Grenzen ist in Deutschland nicht nur die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung gekoppelt, sondern auch (vorbehaltlich einiger bundesländerspezifischer Regelungen)