Rechtsanwalt André Siedenberg

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    Lieferkettengesetz schafft neuen Ausschlussgrund im Vergabeverfahren

    Lieferkettengesetz schafft neuen Ausschlussgrund im Vergabeverfahren

    Das neue Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung (Link zum Referentenentwurf) wird voraussichtlich in § 22 einen neuen Ausschlussgrund für Vergabeverfahren enthalten. Verstößt ein Unternehmen gegen bestimmte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und wird daraufhin mit einem Bußgeld von mindestens 175.000 € belegt, soll das Unternehmen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
    Aktuelle Einträge
    Lieferkettengesetz schafft neuen Ausschlussgrund im Vergabeverfahren

    Lieferkettengesetz schafft neuen Ausschlussgrund im Vergabeverfahren

    Entfesselungspaket I der Landesregierung NRW streicht wesentliche Inhalte des TVgG NRW

    Entfesselungspaket I der Landesregierung NRW streicht wesentliche Inhalte des TVgG NRW

    Kommentar zum den Landestariftreuegesetzen erschienen

    Erhöhung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2018

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    Schlechte Erfahrungen mit Bietern: Ausschluss nach § 124 Abs.1 Nr.7 GWB

    Schlechte Erfahrungen mit Bietern: Ausschluss nach § 124 Abs.1 Nr.7 GWB

    Gütezeichen in der öffentlichen Beschaffung

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    Entfesselungspaket I der neuen Landesregierung leitet wesentliche Änderungen des TVgG NRW ein.

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    Öffentliche Beschaffung als Regionalförderung

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    Kommentar zum Landesvergaberecht erscheint im Oktober

    Kommentar zum Landesvergaberecht erscheint im Oktober

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    • April 2021 (1) 1 Beitrag
    • März 2018 (2) 2 Beiträge
    • Januar 2018 (1) 1 Beitrag
    • November 2017 (1) 1 Beitrag
    • September 2017 (2) 2 Beiträge
    • August 2017 (2) 2 Beiträge
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