

Schlechte Erfahrungen mit Bietern: Ausschluss nach § 124 Abs.1 Nr.7 GWB
Langfristige Vertragsverhältnisse sind selten unbelastet von gelegentlichen Reibereien: Schadensersatzforderungen und Rechnungskürzungen wegen Schlechterfüllung hat sicherlich fast jeder öffentliche Auftraggeber in der Vergangenheit schon einmal angedroht oder auch geltend gemacht. Seit der Vergaberechtsreform 2016 haben öffentliche Auftraggeber nun erstmals mit § 124 Abs.1 Nr.7 GWB einen gesetzlich normierten fakultativen Ausschlussgrund gegenüber Bietern und Bewerbern mit d