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Abschaffung der kommunalen Vergabegrundsätze in NRW: Chancen, Risiken & Handlungsempfehlungen


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Hintergrund & Zeitrahmen

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die bisherigen, detaillierten Vergabevorgaben im Unterschwellenbereich abzuschaffen — konkret § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung sowie den entsprechenden Runderlass aus dem Jahr 2018. Im Gegenzug soll ein neuer § 75a in die Gemeindeordnung eingeführt werden, der lediglich allgemeine Werte wie Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz als Leitlinien vorgibt, ohne verbindliche Verfahrensstrukturen.

Das Gesetz wurde im Juli 2025 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die bisherigen Regelwerke gelten bis zum 31. Dezember 2025 weiter.


Potenzielle Vorteile für Kommunen

  • Mehr Flexibilität & Bürokratieabbau: Ohne feste Verfahrensvorgaben können Kommunen schneller und pragmatischer Aufträge vergeben.

  • Ressourceneffizienz: Weniger Dokumentationspflichten bedeuten geringeren Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Kommunalverwaltungen.

  • Regionale Wirtschaft stärken: Lokale Anbieter können leichter berücksichtigt werden, was Transportwege verkürzt und regionale Betriebe unterstützt.

  • Flexibilität in Krisenzeiten: Schnelle Reaktionen in Notlagen werden erleichtert.

  • Qualitätsorientierung: Der Zuschlag kann zukünftig stärker auf dem wirtschaftlich sinnvollsten Angebot beruhen, nicht zwingend auf dem günstigsten Preis.


Risiken & rechtliche Herausforderungen

  • Rechtsunsicherheit & Ungleichbehandlung: Die weit gefassten Grundsätze könnten bei uneinheitlicher Auslegung zu Problemen führen.

  • Einhaltung europäischer Grundsätze: Auch im Unterschwellenbereich müssen Transparenz, Wettbewerb und Nichtdiskriminierung gewährleistet bleiben.

  • Fehlende Expertise & Korruptionsrisiken: Ohne fundiertes Vergabewissen steigt das Risiko von Fehlern und Wettbewerbsverzerrungen.


Empfehlungen für Kommunen

  1. Eigene Vergabesatzungen formulierenKommunen sollten geeignete Regeln zu Dokumentationsstandards, Transparenz und Bewertungskriterien per Satzung festlegen.

  2. Schulungen und Weiterbildung anbietenVerwaltungsmitarbeitende sollten gezielt zu den neuen Vergabeprozessen geschult werden.

  3. Dokumentationsprozesse digitalisierenDigitale Tools erhöhen Effizienz und Rechtssicherheit.

  4. Transparenz stärkenDas freiwillige Offenlegen von Vergabeentscheidungen kann Vertrauen schaffen.


Fazit

Mit dem neuen § 75a GO NRW eröffnet sich für Kommunen ein deutlicher Bürokratieabbau bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Reform schafft wertvolle Spielräume, birgt aber auch rechtliche Herausforderungen. Wer frühzeitig klare interne Regeln etabliert und Mitarbeitende schult, kann die Chancen optimal nutzen und Risiken minimieren.

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