EuGH-Urteil C-452/23: Änderungen von Konzessionen im Vergaberecht – Flexibilität für öffentliche Auftraggebe
- André Siedenberg
- 8. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-452/23 vom 29. April 2025 schafft Klarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen bestehende Konzessionsverträge ohne neues Vergabeverfahren geändert werden können – selbst wenn die ursprüngliche Vergabe ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung erfolgt ist, die später privatisiert wurde. Diese Entscheidung ist insbesondere für öffentliche Auftraggeber relevant, die langfristige Verträge flexibel an neue Anforderungen, wie etwa klimafreundliche Technologien oder Nachhaltigkeitsziele, anpassen möchten.
Hintergrund des Urteils
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Erweiterung bestehender Konzessionen für den Betrieb von Rastanlagen an deutschen Autobahnen um Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Diese Konzessionen wurden in den 1990er Jahren ohne Ausschreibung an staatliche Unternehmen vergeben, die später privatisiert wurden. Ein Anbieter von Schnellladestationen stellte die Rechtmäßigkeit dieser Erweiterung in Frage, da kein neues Vergabeverfahren durchgeführt wurde.
Voraussetzungen für Änderungen ohne neues Vergabeverfahren
Der EuGH entschied, dass solche Änderungen unter folgenden Bedingungen zulässig sind:
Unvorhersehbare Umstände: Die Änderung muss aufgrund von Umständen erforderlich geworden sein, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vergabe nicht vorhersehbar waren. Dies könnte zum Beispiel die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen oder neue gesetzliche Klimaziele umfassen.
Wesensgleichheit der Konzession: Die Änderung darf den Gesamtcharakter des Konzessionsvertrags nicht wesentlich verändern. Eine Erweiterung um nachhaltige Technologien darf also nicht zu einem vollständig neuen Geschäftsmodell führen.
Wertgrenze: Der Wert der Änderung darf 50 % des ursprünglichen Konzessionswerts nicht überschreiten. Hier ist eine genaue Kalkulation erforderlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Auswirkungen auf die Vergabepraxis
Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, dass bestehende Konzessionsverträge flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden können, ohne dass ein aufwendiges neues Vergabeverfahren erforderlich ist. Dies ist besonders relevant, wenn technische Innovationen, neue Umweltauflagen oder politische Klimaziele eine Anpassung notwendig machen.
Fazit
Das Urteil stärkt die Handlungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber und bietet eine klare Leitlinie für die rechtssichere Anpassung langfristiger Verträge. Gleichzeitig müssen die strengen Voraussetzungen für solche Vertragsänderungen genau geprüft werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Besonders bei Nachhaltigkeitsprojekten bietet diese Flexibilität eine wichtige Grundlage, um klimafreundliche Technologien schneller in die öffentliche Infrastruktur zu integrieren.
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