

Informationszugang des Bieters zur Begründung der Angebotswertung
Bundesverwaltungsgericht stärkt Transparenz nach Verfahrensabschluss Bieter, die in einem Vergabeverfahren unterlegen sind, haben nach dessen Abschluss einen Anspruch auf Zugang zu der Begründung der behördlichen Bewertung ihres eigenen Angebots . Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit einer Entscheidung aus Leipzig klargestellt und damit die Rechte von Unternehmen im Nachgang zu Vergabeverfahren erheblich gestärkt. Der zugrunde liegende Fall Die Klägerin hatte sich erfolg


















