

Das „Wie“ zählt: Warum die Form der Präsentation ein zulässiges Zuschlagskriterium ist
In Vergabeverfahren für Planungsleistungen (wie Architekten- oder Ingenieursleistun gen) ist der Präsentationstermin oft das Herzstück der Wertung. Bisher herrschte jedoch oft Unsicherheit: Darf eine Vergabestelle nur bewerten, was inhaltlich gesagt wird, oder auch, wie es präsentiert wird? Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat hierzu mit seinem aktuellen Beschluss ( Az. Verg 9/24 ) für Klarheit gesorgt. Der Sachverhalt: Mehr als nur Fachwissen gefragt Ein öff


















