

Das „Wie“ zählt: Warum die Form der Präsentation ein zulässiges Zuschlagskriterium ist
In Vergabeverfahren für Planungsleistungen (wie Architekten- oder Ingenieursleistun gen) ist der Präsentationstermin oft das Herzstück der Wertung. Bisher herrschte jedoch oft Unsicherheit: Darf eine Vergabestelle nur bewerten, was inhaltlich gesagt wird, oder auch, wie es präsentiert wird? Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat hierzu mit seinem aktuellen Beschluss ( Az. Verg 9/24 ) für Klarheit gesorgt. Der Sachverhalt: Mehr als nur Fachwissen gefragt Ein öff


Schlechte Erfahrungen mit Bietern: Ausschluss nach § 124 Abs.1 Nr.7 GWB
Langfristige Vertragsverhältnisse sind selten unbelastet von gelegentlichen Reibereien: Schadensersatzforderungen und Rechnungskürzungen...


Gütezeichen in der öffentlichen Beschaffung
Die Verwendung von Gütezeichen hat für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen viele Vorteile: In der Regel können durch den...


















