

Informationszugang des Bieters zur Begründung der Angebotswertung
Bundesverwaltungsgericht stärkt Transparenz nach Verfahrensabschluss Bieter, die in einem Vergabeverfahren unterlegen sind, haben nach dessen Abschluss einen Anspruch auf Zugang zu der Begründung der behördlichen Bewertung ihres eigenen Angebots . Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit einer Entscheidung aus Leipzig klargestellt und damit die Rechte von Unternehmen im Nachgang zu Vergabeverfahren erheblich gestärkt. Der zugrunde liegende Fall Die Klägerin hatte sich erfolg


Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Vergabeverfahren: Schadensersatzanspruch der Vergabestelle bestätigt
OLG Naumburg: Öffentliche Auftraggeber können bei Verstößen gegen den Geheimwettbewerb auch zivilrechtlichen Schadensersatz verlangen –...


EuGH-Urteil C-452/23: Änderungen von Konzessionen im Vergaberecht – Flexibilität für öffentliche Auftraggebe
Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-452/23 vom 29. April 2025 schafft Klarheit darüber, unter...


Was kostet ein Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber?
Als öffentlicher Auftraggeber kann es passieren, dass ein Bieter eine Rüge oder einen Nachprüfungsantrag gegen Ihre Vergabeentscheidung...


Schlechte Erfahrungen mit Bietern: Ausschluss nach § 124 Abs.1 Nr.7 GWB
Langfristige Vertragsverhältnisse sind selten unbelastet von gelegentlichen Reibereien: Schadensersatzforderungen und Rechnungskürzungen...


Gütezeichen in der öffentlichen Beschaffung
Die Verwendung von Gütezeichen hat für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen viele Vorteile: In der Regel können durch den...


















