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Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026 – Was ändert sich für öffentliche Auftraggeber?


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Zum 1. Januar 2026 treten die turnusmäßigen Anpassungen der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. Die Schwellenwerte markieren die Wertgrenzen, ab denen Vergabestellen Vergabeverfahren nach dem europäischen Regime durchführen müssen – also insbesondere unter Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der VgV, SektVO oder VSVgV.

Die Anpassungen erfolgen alle zwei Jahre und betreffen diesmal eine leichte Absenkung. Die neuen Schwellenwerte gelten EU-weit einheitlich.


Die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2026

1. Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU)

Auftragsart

Neuer Schwellenwert ab 2026

bisheriger Wert

Bauleistungen

5.404.000 €

5.538.000 €

Liefer- und Dienstleistungen

216.000 €

221.000 €

Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsdienststellen

140.000 €

143.000 €

2. Sektorenrichtlinie & Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (2014/25/EU & 2009/81/EG)

Auftragsart

Neuer Schwellenwert ab 2026

bisheriger Wert

Bauleistungen

5.404.000 €

5.538.000 €

Liefer- und Dienstleistungen

432.000 €

443.000 €

Was sind EU-Schwellenwerte überhaupt?

Das europäische Vergaberecht greift nicht automatisch bei jeder öffentlichen Beschaffung. Es findet nur Anwendung, wenn der geschätzte Netto-Auftragswert eines Vorhabens die sogenannten EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

Unterhalb der Schwellenwerte gelten die nationalen bzw. landesrechtlichen Regelungen (z. B. UVgO, VOB/A oder kommunale Vergaberichtlinien).


Warum werden die Schwellenwerte alle zwei Jahre angepasst?

Die Neufestsetzung erfolgt nicht aufgrund politischer Erwägungen, sondern beruht auf einem mathematischen Verfahren gemäß dem Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO).

Das Verfahren ist in Artikel 9 der Richtlinie 2014/23/EU beschrieben. Hintergrund ist der Ausgleich von Wechselkursschwankungen zwischen den Vertragsstaaten. Diese Schwankungen können Auswirkungen auf die Balance der gegenseitigen Marktzugänge haben – daher die regelmäßige, technische Anpassung.

Mit anderen Worten: Die EU legt die Schwellenwerte nicht „nach Gutdünken“ fest. Es geht vielmehr um die Wahrung eines fairen, international abgestimmten Wettbewerbs.


Was bedeutet die Absenkung in der Praxis?

  • Mehr Verfahren fallen künftig in den EU-weiten Anwendungsbereich.

  • Vergabestellen müssen etwas häufiger offene oder nichtoffene Verfahren durchführen.

  • Vergabeunterlagen müssen in diesen Fällen zusätzlich auf TED veröffentlicht werden.

  • Für Auftraggeber bedeutet dies mehr Dokumentations- und Verfahrensaufwand.

  • Für Unternehmen kann dies eine Zunahme an Ausschreibungsgelegenheiten bedeuten.


Fazit

Die Änderungen sind zwar moderat, sollten aber in Vergabeprozess und Haushaltsplanung einkalkuliert werden. Vergabestellen sollten insbesondere laufende Projekte daraufhin prüfen, ob sich durch die Neufestsetzung der Schwellenwerte ab Januar 2026 ein anderes Vergaberegime ergibt.

 
 
 

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