

OLG Düsseldorf: Bestehende IT-Infrastruktur rechtfertigt keine pauschale Herstellerbindung
Eine Kommune möchte 665 Tablets für ihre Schulen beschaffen. Bereits vorhanden sind Geräte von Apple. Also werden erneut ausdrücklich iPads ausgeschrieben. Begründung: Ein anderer Hersteller würde zusätzlichen Aufwand verursachen, insbesondere beim Mobile Device Management und beim Betrieb unterschiedlicher Systeme. Das reicht nicht, sagt das OLG Düsseldorf. Mit Beschluss vom 2. September 2026 (VII-Verg 38/25) hat der Vergabesenat entschieden, dass die Stadt die Beschaffung n




















