

Direktauftrag bis 50.000 Euro: Nachhaltigkeit bleibt Pflicht
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wurde die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes zum 1. Juli 2026 auf 50.000 Euro netto angehoben. Ein förmliches Vergabeverfahren ist in diesem Bereich grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Daraus folgt jedoch kein „nachhaltigkeitsfreier Raum“. Ein aktuelles Kurzgutachten des Umweltbundesamtes stellt klar: Die gesetzlichen Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung gelten unabhängig von der Vergabeart und der Höhe des Auftragswerts fo
Kommentar zum den Landestariftreuegesetzen erschienen
Während das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) durch die neue CDU/FDP-Landesregierung in wesentlichen Punkten...


















