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EU-Schwellenwerte im Vergabeverfahren: Was Auftraggeber und Bieter wissen müssen

Die EU-Schwellenwerte spielen eine zentrale Rolle im Vergaberecht. Sie bestimmen, ab welcher Auftragshöhe öffentliche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen. Für Auftraggeber und Bieter sind diese Werte von großer Bedeutung, da sie die Wahl des Verfahrens, die Transparenzanforderungen und die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens beeinflussen.


Was sind die EU-Schwellenwerte?

EU-Schwellenwerte sind festgelegte Auftragswerte, ab denen Vergaben dem europäischen Vergaberecht unterliegen. Diese Werte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst. Sie unterscheiden sich je nach Art des Auftrags:

  • Bauaufträge

  • Liefer- und Dienstleistungen

  • Sektorenauftraggeber (z. B. Energie- und Wasserversorgung)

  • Konzessionsvergaben


Aktuelle Schwellenwerte (2024-2025)

Die derzeit gültigen Schwellenwerte lauten:

  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro

  • Liefer- und Dienstleistungen in der allgemeinen Verwaltung: 221.000 Euro

  • Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber: 443.000 Euro

  • Konzessionsvergaben: 5.538.000 Euro

Für die genaue Anwendung sind weitere Besonderheiten zu beachten, insbesondere für soziale Dienstleistungen und besondere Dienstleistungskategorien.


Vergaberechtliche Auswirkungen

Liegt ein Auftragswert über dem Schwellenwert, gilt das europäische Vergaberecht mit seinen strengen Vorgaben. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • EU-weite Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (TED-Datenbank)

  • Objektive und transparente Vergabeprozesse

  • Einhaltung der Grundsätze von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz

  • Erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten durch Vergabekammern und Gerichte


Das Nachprüfungsverfahren bei Schwellenwertüberschreitung

Ein zentrales Instrument im Vergaberecht ist das Nachprüfungsverfahren. Bieter, die sich benachteiligt fühlen, können vor den Vergabekammern die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens überprüfen lassen. Dies betrifft insbesondere:

  • Fehlerhafte oder unklare Vergabeunterlagen

  • Unzulässige Zuschlagskriterien

  • Diskriminierung bestimmter Bieter

  • Verstöße gegen die Transparenzvorschriften

Liegt der Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte, besteht in der Regel keine Nachprüfungsmöglichkeit vor der Vergabekammer. Hier kann jedoch auf zivilrechtlichem Wege oder durch kommunale Aufsicht Beschwerde eingelegt werden.


Fazit: Die richtige Strategie für Auftraggeber und Bieter

Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ob eine Vergabe nach nationalem oder europäischem Recht durchzuführen ist. Auftraggeber sollten sorgfältig prüfen, ob ein Auftrag oberhalb oder unterhalb der geltenden Werte liegt, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Bieter hingegen sollten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls das Nachprüfungsverfahren nutzen, um eine faire Vergabe sicherzustellen.

Haben Sie Fragen zum Vergaberecht oder zu einem konkreten Nachprüfungsverfahren? Als Fachanwalt für Vergaberecht berate ich Sie umfassend und kompetent. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.


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