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Entfesselungspaket I der neuen Landesregierung leitet wesentliche Änderungen des TVgG NRW ein.


Die neue CDU/FDP Landesregierung in Nordrhein-Westfalen macht Ernst: Mit dem Entfesselungspaket I (Link) soll das erst im Frühjahr 2017 reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) auf die Vorgaben zur Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns eingeschränkt werden. Damit entfallen die Vorschriften zu Umweltschutz, Frauenförderung und fairer öffentlicher Beschaffung. Dies stellt einerseits eine Abkehr von dem seit der 1. Fassung des TVgG NRW im Jahr 2012 verfolgten Ansatz dar, Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung zu verankern, welche mittlerweile in einer Vielzahl der Bundesländer übernommen wurden. Zum anderen schafft die Streichung vieler zwingende Vorgaben die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, eben jene Nachhaltigkeitsaspekte vor allem im Rahmen der Angebotswerung besonders zu berücksichtigen. Inwieweit diese Spielräume von den öffentlichen Auftraggebern NRW genutzt werden sollen, sollten wir relativ schnell herausfinden: das Entfesselungspaket I tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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